Allgemeine Geschäftsbedingungen

 I. Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Märkischer Messebau Pauli GmbH & Co. KG (im Folgenden „MM Pauli“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Auftragserteilung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen/ Einkaufsbestimmungen werden widersprochen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Mieter, Käufer, Besteller oder Auftraggeber (im Folgenden „Kunden“) und der MM Pauli, die ergänzend zu Aufträgen getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote der MM Pauli sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, Auftragserteilungen bzw. Bestellungen haben schriftlich oder fernschriftlich zu erfolgen und bedürfen zur Rechtswirk-samkeit der Bestätigung der MM Pauli.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsdaten gelten mit Auftragserteilung als verbindliche Leistungsgrundlage.

3. Die Angestellten der MM Pauli sind nicht befugt, ohne Zustimmung der Geschäftsleitung mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

4. Für Angebote, die nach Angaben des Kunden bzw. den vom Veranstal-ter zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet werden, haftet die MM Pauli nicht für die Richtigkeit der Unterlagen.

5. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- oder Montagean-leitungen bleiben, soweit nicht anders vereinbart, mit allen Rechten Eigentum der MM Pauli. Änderungen von Planungen, Entwürfen usw. dürfen nur von der MM Pauli vorgenommen werden. Diese Unterlagen dürfen ohne ihre Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

III. Preise

1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Rechnungslegung.

2. Im Angebot nicht veranschlagte Mehraufwendungen, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werden oder durch unrichtige Angaben des Kunden oder des Veranstalters, durch unverschuldete Transportver-zögerungen, ungenügende Baufreiheit oder schlechte Bodenbeschaffenheit am Montageort, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, bedingt sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefer- und Leistungstermine müssen grundsätzlich schriftlich vereinbart werden. Bei Messeständen werden Übergabetermine mit dem Kunden festgelegt. Die Übernahme des Messestandes durch die MM Pauli erfolgt stets pünktlich nach Messeschluss.

2. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der MM Pauli die Lieferung/Leistung nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die MM Pauli auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

3. Die Einhaltungen der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der MM Pauli setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

 

V. Gewährleistung

1. Der Kunde hat die Leistung der MM Pauli, insbesondere das Mietgut, bei Anlieferung bzw. Standübergabe unverzüglich auf ordnungsgemäßen Zustand und Vollständigkeit zu untersuchen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde das Recht, eine fristgemäße Beseitigung der Mängel (Nachbesserung, Reparatur) durch die Mitarbeiter der MM Pauli bzw. eine Ersatzlieferung (Mobiliar) zu verlangen.

Misslingt die Mängelbeseitung bzw. Ersatzlieferung oder kommt die MM Pauli in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung des Preises zu verlangen.

2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sowie Abweichungen des gelieferten Materials von der bestellten Menge werden nicht anerkannt, wenn die entsprechenden Mängelrügen erst nach Messebeginn eingehen. Kleinere dem Kunden zumutbare Abweichungen in der Ausführung, Maßen und Farben, gelten nicht als Mängel.

3. Nicht unter die Gewährleistungspflicht der MM Pauli fallen nach Übergabe an den Kunden ausfallende Leuchtmittel.

 

VI. Rechnungslegung /Zahlungsbestimmungen

1. Die Zahlung erfolgt entsprechend Rechnungslegung zum Zahlungsziel. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt das Zahlungsfrist 21 Tage.

2. Der Rechnungsbetrag gilt als verbindlich und es wird kein Skonto gewährt, sofern keine anderslautenden Absprachen getroffen wurden. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.

3. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel nach Abschluss der Lieferung/Leistung.

4. Bei Neukunden sowie ab einem bestimmten Auftragsvolumens behält sich die MM Pauli vor, einen Anteil der Rechnungssumme als Vorkassebetrag in Rechnung zu stellen. Diese besonderen Zahlungs-bedingungen werden im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart.

5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die MM Pauli über den Betrag verfügen kann.

6. Für Lieferungen und Leistungen, die der Kunde über den Vertragsinhalt hinaus zusätzlich geordert hat, wird eine gesonderte Rechnung gestellt,

sofern dies noch nicht Bestandteil der Hauptrechnung ist.

7. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

8. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren bzw. Verzugszinsen fällig.

 

VII. Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen die MM Pauli sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MM Pauli für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden.

3. Für die Ausführungen von Aufträgen nach vom Kunden angegeben Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die auf dieser Grundlage ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die MM Pauli ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Unterlagen und Angaben Schutzrechte Dritter verletzen könnten.

4. Für Transporte von kundeneigenen Messematerialien, die über die MM Pauli abgewickelt werden, übernimmt die MM Pauli keine Haftung für Transportschäden.

 

VIII. Mietbedingungen

1. Das Mietgut wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit (Dauer der Veranstaltung) zur Verfügung gestellt.

2. Bei dem Mietgut handelt es sich fast ausschließlich um gebrauchtes, auf einwandfreien Zustand geprüftes Material.

3. Grundsätzlich findet vor und nach der Veranstaltung eine Übergabe des Mietgutes statt. Der Mieter verpflichtet sich daran teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Dritten vertreten zu lassen. Hat der Mieter die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erfolgt.

4. Das gesamte Mietgut ist nach Veranstaltungsende in demselben Zustand zu übergeben, wie der Kunde es vor der Veranstaltung übernommen hat. Sämtliches Messematerial darf nicht grob verschmutzt oder zerbohrt werden. Erhöhter Reinigungs- (z.B. durch Klebereste) oder Reparaturaufwand wird nachberechnet.

5. Für nach der Veranstaltung auf dem Stand verbliebenes Eigentum des Mieters übernimmt die MM Pauli keine Haftung.

6. Der Mieter hat das Mietgut pfleglich zu behandeln und für Schäden und Verluste am Mietgut aufzukommen. Sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist, wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Der Mieter hat die Beschädigung oder den Verlust dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat ggfs. zu beweisen, dass die Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.

7. Es ist Sache des Mieters, das Mietgut für die Dauer der Mietzeit zu versichern. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber unmittelbar und ist nicht berechtigt, den Vermieter an seine Versicherung zu verweisen.

8. Das Mietgut wird unverzüglich nach Rücklieferung bzw. Abholung unter-sucht. Die Feststellungen von Schäden oder Verlusten werden dem Mieter unverzüglich angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Mieter nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.

 

IX. Schlussbestimmungen

Für etwaige Streitigkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist Neuruppin Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Für alle unsere Geschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

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